Die Kindertagespflege ist ein familienähnliches und zeitlich flexibles Betreuungsangebot, in dem eine Tagesmutter oder ein Tagesvater je nach räumlicher und persönlicher Situation bis zu max. 5 Kinder gleichzeitig betreut und fördert. Tagespflegepersonen betreuen vorrangig Kinder unter drei Jahren. . Die Betreuung findet im Haushalt der Tagesmutter/des Tagesvaters statt, im elterlichen Haushalt des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen. Zu dem sichert die Kindertagespflege die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Betreuungsangebote im Anschluss an institutionelle Betreuung für Kinder bis zum 14. Lebensjahr.
WICHTIGER Hinweis:
Die Spielgruppen des Familienzentrums miniMAXI werden nach wie vor NUR über das Familienzentrum direkt angeboten.
Anspruch auf Förderung Ab Vollendung des ersten Lebensjahres ihres Kindes haben Eltern seit dem 01.08.2013 unabhängig von einer Erwerbstätigkeit einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres kann der Rechtsanspruch sowohl in einer Kindertageseinrichtung als auch in Kindertagespflege erfüllt werden. Bei einer Betreuung in Kindertagespflege wird eine Betreuungszeit von maximal 25 Wochenstunden zur Erfüllung des Rechtsanspruches als ausreichend im angesehen. Sollte mehr Betreuungszeit benötigt werden ist ein individueller Nachweis zu erbringen. (Beschäftigungsnachweis durch den Arbeitgeber)
08:00 -
12:00 Uhr
Sollte während der Öffnungszeiten niemand telefonisch erreichbar sein, sprechen Sie uns auf den Anrufbeantworter. Wir rufen Sie zurück und vereinbaren gern einen persönlichen Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten.
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